Rechte und Pflichten

Über ADHS reden
Hilfe bei der Diagnose
Medikamente

Gesetzliche Rechte und Pflichten der Schule bzw. der Lehrer sind auf Landesebene geregelt. Dies macht es sehr kompliziert, allgemeingültige Aussagen zu treffen bzw. Empfehlungen abzugeben.



Über ADHS reden

Was müssen die Eltern mitteilen?
Eltern sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Lehrer über die Erkrankung zu informieren. Haben Sie das Gefühl, die Eltern teilen etwas nicht mit, sollten Sie die Vorteile eines offenen Umgangs herausstellen und Ihre Kooperationsbereitschaft signalisieren. Machen Sie deutlich, dass Sie nur angemessen auf das Kind und seine Probleme eingehen können, wenn Sie auch um seine Besonderheit wissen und sich ein Verschweigen negativ auf das Verhältnis zwischen dem Schüler und Ihnen sowie auf die Benotung auswirken kann.

Schweigepflicht
Teilen die Eltern Ihnen als Lehrer die Diagnose mit, so sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch im Kollegium oder an die anderen Mitschüler dürfen Sie die Informationen nur mit Erlaubnis der Eltern weitergeben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie solche Abmachungen mit den Eltern – und am besten auch mit dem Kind – thematisieren.

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Hilfe bei der Diagnose

Fragebogen zur Diagnosestellung
Sie sind als Lehrer nicht dazu verpflichtet, Fragebögen zum Verhalten Ihres Schülers auszufüllen, auch wenn dies für die ärztliche Diagnose erbeten wird. Sie können es aber natürlich auf freiwilliger Basis tun.

Viele Lehrer fühlen sich dabei unwohl, Informationen über einen Schüler herauszugeben, die so schwerwiegende Folgen haben können. Hier sollten Sie bedenken: Sie fällen durch die Beschreibungen kein „Urteil“ über den Schüler. Für die Auswertung der Daten ist ein Arzt zuständig. Er nutzt Ihre Informationen zusammen mit vielen Anderen aus dem Umfeld des Kindes, um sich ein möglichst vollständiges Bild vom Kind zu machen. Je mehr Informationen er erhält, desto besser kann er feststellen, was dem Kind fehlt und ihm helfen.

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Medikamente

Medikamenten-Einnahme in der Schule
Die Entscheidung, ob oder welche Therapie bei einer Erkrankung erforderlich ist, ist eine medizinische, keine pädagogische. Ob es notwendig ist, dass ein Kind Medikamente einnimmt oder nicht, kann deshalb nur von den Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit einem Experten, also einem Arzt, getroffen werden.

Medikamentengabe
Wenn das Kind medikamentös behandelt wird, kann es sein, dass die Einnahme in der Schulzeit liegt. Viele Eltern haben dabei Sorgen, dem Kind ein Medikament in die Hände zu geben und würden gerne auf Ihre Hilfe zurückgreifen. Mit der Gabe von Medikamenten übernehmen Sie allerdings auch eine große zusätzliche Verantwortung, die nicht jeder Lehrer auf sich nehmen möchte.

Grundsätzlich ist eine Vergabe von Medikamenten durch die Schule nicht vorgesehen. Anders verhält es sich, wenn die Kinder chronisch erkrankt sind. Die individuelle Entscheidung darüber hängt stark von den individuellen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falls ab. Generell steht hier die Erfüllung der Schulpflicht der Tatsache gegenüber, dass Lehrer kein medizinisch ausgebildetes Personal sind und eigentlich grundsätzlich keine Medikamente geben. Einzelne Kultusministerien haben Empfehlungen zu diesem Thema herausgegeben. Sie sollten sich deshalb im Einzelfall bei Ihrem Kultusministerium nach der aktuellen Gesetzeslage erkundigen.

Wenn Sie sich dazu bereit erklären, das Kind bei seiner Medikamenteneinnahme zu unterstützen, sollten Sie auf jeden Fall die genauen Umstände und alle zusätzlichen Abmachungen mit den Eltern schriftlich fixieren.

Ein Kompromiss kann auch sein, dass Sie das Kind an die Einnahme erinnern. Hilfreich können hier auch Alarmfunktionen bei Armbanduhren oder spezielle Tablettendosen mit Erinnerungsfunktion sein, die verschiedene Hersteller anbieten.

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