Rechte und Pflichten
Über ADHS reden
Hilfe bei der Diagnose
Medikamente
Gesetzliche Rechte und Pflichten der Schule bzw. der Lehrer sind auf
Landesebene geregelt. Dies macht es sehr kompliziert, allgemeingültige Aussagen
zu treffen bzw. Empfehlungen abzugeben.
Über ADHS reden
Was müssen die Eltern mitteilen?
Eltern sind gesetzlich nicht
verpflichtet, den Lehrer über die Erkrankung zu informieren. Haben Sie das
Gefühl, die Eltern teilen etwas nicht mit, sollten Sie die Vorteile eines
offenen Umgangs herausstellen und Ihre Kooperationsbereitschaft signalisieren.
Machen Sie deutlich, dass Sie nur angemessen auf das Kind und seine Probleme
eingehen können, wenn Sie auch um seine Besonderheit wissen und sich ein
Verschweigen negativ auf das Verhältnis zwischen dem Schüler und Ihnen sowie auf
die Benotung auswirken kann.
Schweigepflicht
Teilen die Eltern Ihnen als Lehrer die Diagnose
mit, so sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch im Kollegium oder an
die anderen Mitschüler dürfen Sie die Informationen nur mit Erlaubnis der Eltern
weitergeben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie solche Abmachungen mit
den Eltern – und am besten auch mit dem Kind – thematisieren.
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Hilfe bei der Diagnose
Fragebogen zur Diagnosestellung
Sie sind als Lehrer nicht dazu
verpflichtet, Fragebögen zum Verhalten Ihres Schülers auszufüllen, auch wenn
dies für die ärztliche Diagnose erbeten wird. Sie können es aber natürlich auf
freiwilliger Basis tun.
Viele Lehrer fühlen sich dabei unwohl, Informationen über einen Schüler
herauszugeben, die so schwerwiegende Folgen haben können. Hier sollten Sie
bedenken: Sie fällen durch die Beschreibungen kein „Urteil“ über den Schüler.
Für die Auswertung der Daten ist ein Arzt zuständig. Er nutzt Ihre Informationen
zusammen mit vielen Anderen aus dem Umfeld des Kindes, um sich ein möglichst
vollständiges Bild vom Kind zu machen. Je mehr Informationen er erhält, desto
besser kann er feststellen, was dem Kind fehlt und ihm helfen.
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Medikamente
Medikamenten-Einnahme in der Schule
Die Entscheidung, ob oder
welche Therapie bei einer Erkrankung erforderlich ist, ist eine medizinische,
keine pädagogische. Ob es notwendig ist, dass ein Kind Medikamente einnimmt oder
nicht, kann deshalb nur von den Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit einem
Experten, also einem Arzt, getroffen werden.
Medikamentengabe
Wenn das Kind medikamentös behandelt wird, kann
es sein, dass die Einnahme in der Schulzeit liegt. Viele Eltern haben dabei
Sorgen, dem Kind ein Medikament in die Hände zu geben und würden gerne auf Ihre
Hilfe zurückgreifen. Mit der Gabe von Medikamenten übernehmen Sie allerdings
auch eine große zusätzliche Verantwortung, die nicht jeder Lehrer auf sich
nehmen möchte.
Grundsätzlich ist eine Vergabe von Medikamenten durch die Schule nicht
vorgesehen. Anders verhält es sich, wenn die Kinder chronisch erkrankt sind. Die
individuelle Entscheidung darüber hängt stark von den individuellen
Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falls ab. Generell steht hier die Erfüllung
der Schulpflicht der Tatsache gegenüber, dass Lehrer kein medizinisch
ausgebildetes Personal sind und eigentlich grundsätzlich keine Medikamente
geben. Einzelne Kultusministerien haben Empfehlungen zu diesem Thema
herausgegeben. Sie sollten sich deshalb im Einzelfall bei Ihrem
Kultusministerium nach der aktuellen Gesetzeslage erkundigen.
Wenn Sie sich dazu bereit erklären, das Kind bei seiner Medikamenteneinnahme
zu unterstützen, sollten Sie auf jeden Fall die genauen Umstände und alle
zusätzlichen Abmachungen mit den Eltern schriftlich fixieren.
Ein Kompromiss kann auch sein, dass Sie das Kind an die Einnahme erinnern.
Hilfreich können hier auch Alarmfunktionen bei Armbanduhren oder spezielle
Tablettendosen mit Erinnerungsfunktion sein, die verschiedene Hersteller
anbieten.
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