Rechte und Pflichten

Über ADHS reden
Hilfe bei der Diagnose
Medikamente

Gesetzliche Rechte und Pflichten in der Schule sind auf Landesebene geregelt, das heißt, jedes Bundesland hat eigene ggf. unterschiedliche Vorschriften. Dies wiederum macht es sehr kompliziert, allgemeingültige Aussagen zu treffen bzw. Empfehlungen abzugeben.
 
Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass „erzwungenes“ Verhalten durch die Berufung auf Rechte die Zusammenarbeit mit dem Lehrer belastet und negative Auswirkungen hat. Deshalb sollte, wenn möglich, immer eine gemeinsame Lösung angestrebt werden.
 

Was muss ich dem Lehrer sagen?
Eltern sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Lehrer über die Erkrankung zu informieren. Man sollte jedoch bedenken, dass der Lehrer nur angemessen auf das Kind und seine Probleme eingehen kann, wenn er auch um seine Besonderheit weiß. Hinzu kommt, dass sich ein Verschweigen der Probleme im weiteren Verlauf negativ auf das Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer sowie auf die Benotung auswirken kann.
 
Schweigepflicht
Teilt man dem Lehrer in seiner Funktion die Diagnose mit, ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet: Weder den anderen Schülern noch anderen Lehrern darf die Information ohne Erlaubnis der Eltern weitergegeben werden.
 
 

Fragebogen zur Diagnosestellung
Lehrer sind nicht dazu verpflichtet, Fragebögen zum Verhalten ihres Schülers auszufüllen, auch wenn dies für die ärztliche Diagnose erbeten wird. Sie können es aber natürlich auf freiwilliger Basis tun. Wenn Sie dem Lehrer erklären, wie wichtig dies für Sie bzw. Ihr Kind ist und welchen Nutzen auch der Lehrer von einer korrekten Diagnose hat, fällt dem Lehrer die Unterstützung möglicherweise leichter.
 

Medikamenten-Einnahme in der Schule
Ob es notwendig ist, dass ein Kind Medikamente einnimmt oder nicht, ist eine medizinische Entscheidung, die nur von einem Experten, also einem Arzt, getroffen werden kann. Lehrer oder Schulleiter dürfen die Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten in ihrem Klassenverbund oder auf „ihrer Schule“ nicht grundsätzlich verbieten.
 
Medikamentengabe
Grundsätzlich ist die Vergabe von Medikamenten durch die Schule nicht vorgesehen. Anders verhält es sich, wenn die Kinder chronisch erkrankt sind. Wenn das Kind medikamentös behandelt wird, kann es sein, dass die Einnahme in der Schulzeit liegt. Viele Eltern haben dabei Sorgen, dem Kind ein Medikament in die Hände zu geben und würden gerne auf die Hilfe des Lehrers zurückgreifen. Lehrer sind hier allerdings häufig selbst verunsichert, wie die rechtliche Lage aussieht.
 
Durch die Regelung auf Länderebene gestaltet sich die Antwort auf diese Frage sehr schwierig. Hinzu kommen die individuellen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falls. Generell steht hier die Erfüllung der Schulpflicht der Tatsache gegenüber, dass Lehrer kein medizinisch ausgebildetes Personal sind und eigentlich grundsätzlich keine Medikamente geben. Im Einzelfall sollten Sie sich deshalb bei Ihrem Kultusministerium nach der aktuellen Gesetzeslage erkundigen.
 
Eine andere Möglichkeit wäre es, den Lehrer zu bitten, das Kind an die Einnahme zu erinnern. Außerdem können hierbei auch Alarmfunktionen bei Armbanduhren oder spezielle Tablettendosen mit Erinnerungsfunktion hilfreich sein.