Rechte und Pflichten
Über ADHS reden
Hilfe bei der Diagnose
Medikamente
Gesetzliche Rechte und Pflichten in der Schule sind
auf Landesebene geregelt, das heißt, jedes Bundesland hat eigene
ggf. unterschiedliche Vorschriften. Dies wiederum macht es sehr
kompliziert, allgemeingültige Aussagen zu treffen bzw.
Empfehlungen abzugeben.
Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass
„erzwungenes“ Verhalten durch die Berufung auf Rechte die
Zusammenarbeit mit dem Lehrer belastet und negative Auswirkungen
hat. Deshalb sollte, wenn möglich, immer eine gemeinsame Lösung
angestrebt werden.
Was muss ich dem Lehrer sagen?
Eltern sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Lehrer über die
Erkrankung zu informieren. Man sollte jedoch bedenken, dass der
Lehrer nur angemessen auf das Kind und seine Probleme eingehen
kann, wenn er auch um seine Besonderheit weiß. Hinzu kommt, dass
sich ein Verschweigen der Probleme im weiteren Verlauf negativ
auf das Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer sowie auf die
Benotung auswirken kann.
Schweigepflicht
Teilt man dem Lehrer in
seiner Funktion die Diagnose mit, ist er zur Verschwiegenheit
verpflichtet: Weder den anderen Schülern noch anderen Lehrern
darf die Information ohne Erlaubnis der Eltern weitergegeben
werden.
Fragebogen zur Diagnosestellung
Lehrer sind nicht dazu
verpflichtet, Fragebögen zum Verhalten ihres Schülers
auszufüllen, auch wenn dies für die ärztliche Diagnose erbeten
wird. Sie können es aber natürlich auf freiwilliger Basis tun.
Wenn Sie dem Lehrer erklären, wie wichtig dies für Sie bzw. Ihr
Kind ist und welchen Nutzen auch der Lehrer von einer korrekten
Diagnose hat, fällt dem Lehrer die Unterstützung möglicherweise
leichter.
Medikamenten-Einnahme in der Schule
Ob es notwendig ist, dass ein Kind Medikamente einnimmt oder
nicht, ist eine medizinische Entscheidung, die nur von einem
Experten, also einem Arzt, getroffen werden kann. Lehrer oder
Schulleiter dürfen die Einnahme von ärztlich verschriebenen
Medikamenten in ihrem Klassenverbund oder auf „ihrer Schule“
nicht grundsätzlich verbieten.
Medikamentengabe
Grundsätzlich ist die
Vergabe von Medikamenten durch die Schule nicht vorgesehen.
Anders verhält es sich, wenn die Kinder chronisch erkrankt sind.
Wenn das Kind medikamentös behandelt wird, kann es sein, dass
die Einnahme in der Schulzeit liegt. Viele Eltern haben dabei
Sorgen, dem Kind ein Medikament in die Hände zu geben und würden
gerne auf die Hilfe des Lehrers zurückgreifen. Lehrer sind hier
allerdings häufig selbst verunsichert, wie die rechtliche Lage
aussieht.
Durch die Regelung auf Länderebene gestaltet sich
die Antwort auf diese Frage sehr schwierig. Hinzu kommen die
individuellen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falls. Generell
steht hier die Erfüllung der Schulpflicht der Tatsache
gegenüber, dass Lehrer kein medizinisch ausgebildetes Personal
sind und eigentlich grundsätzlich keine Medikamente geben. Im
Einzelfall sollten Sie sich deshalb bei Ihrem Kultusministerium
nach der aktuellen Gesetzeslage erkundigen.
Eine andere Möglichkeit wäre es, den Lehrer zu
bitten, das Kind an die Einnahme zu erinnern. Außerdem können
hierbei auch Alarmfunktionen bei Armbanduhren oder spezielle
Tablettendosen mit Erinnerungsfunktion hilfreich sein.